- Der Nachweis einer persönlichen Privathaftpflichtversicherung ab Start des Lehrganges bzw. eines Workhops ist obligatorisch. Unfall-, Kranken- und Sachversicherung der persönlichen Ausrüstung sind Sache der Kursteilnehmer/-innen. Für eventuelle Sach- oder Personenschäden kann die cap fotoschule nicht haftbar gemacht werden.
- Die erhaltenen cap-Schulunterlagen und die auf den cap-Webseiten publizierten Arbeiten und Unterlagen unterliegen dem Copyright-Schutz und dürfen weder kopiert noch gedruckt oder elektronisch verbreitet werden.
- Die Kursteilnehmer/-innen räumen der cap fotoschule das Recht ein, die im Rahmen des jeweiligen Lehrganges entstandenen Bild- und Tonaufnahmen für Schulzwecke, Social Media, Webseite, Messeauftritte und Eigenwerbung der cap fotoschule zu verwenden. Das beinhaltet auch die Nutzung von Aufnahmen, auf denen er/sie dargestellt wird.
- Die Lehrgangskosten können einmalig oder in mehreren Raten im Voraus beglichen werden. Sie sind jeweils binnen 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
- Wir setzen ein regelmässiges und konstruktives Teilnehmen an den Workshops voraus. Um das cap-Diplom bzw. das cap-Zertifikat zu erhalten, wird eine Präsenzzeit von mindestens 80% des Kurses verlangt. Werden gestellte Aufgaben eines Kursmoduls nach der Lauffrist von jeweils sechs Wochen ab Erhalt der Unterlagen/Aufgabe eingereicht, so erfolgt keine Beurteilung mehr.
Der Gerichtsstand ist Zürich/Schweiz.
Zürich, 21. Oktober 2019
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