• Die Durchführung eines Kurses ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Wird diese nicht erreicht, kann der Lehrgang nicht durchgeführt werden. Bereits bezahlte Kurskosten werden von der cap fotoschule vollumfänglich zurückerstattet. Es bestehen keine weiteren Ansprüche auf Entschädigungen.
  • Die cap fotoschule behält sich inhaltliche, terminliche und personelle Änderungen vor. Bei allfälligen Änderungen können keine Ansprüche geltend gemacht werden, die cap fotoschule ist jedoch für eine für alle beteiligten Personen zumutbare Lösung bemüht.
  • Anmeldungen zu unseren Kursen können vom Kursteilnehmer jederzeit gekündigt werden. In diesem Fall hat die cap fotoschuleAnspruch auf eine Entschädigung von 50% des bis zum Lehrgangsende verbleibenden Kursgeldes.
  • Wird eine Anmeldung später als 2 Wochen vor Kursbeginn zurückgezogen oder erscheint der/die Teilnehmer/-in nicht am Kurs, so wird das volle Kursgeld des folgenden Kursteils (Workshop/Modul/Fachwoche) zur Zahlung fällig. Ferner behält sich die cap fotoschule in diesem Fall vor, Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen.
  • Erscheint ein Kursteilnehmer nicht an einem der festgelegten Kurstage, so entsteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung und/oder eine Wiederholung. Für vorhersehbare Absenzen besteht kein Anspruch auf Preisreduktion auf die Lehrgangskosten.
  • Unverschuldete Verhinderung, an Kursen teilzunehmen, zum Beispiel Krankheit oder Unfall, begründen keinen Anspruch auf Reduktion des Kursgeldes. Jedoch wird in Härtefällen, nach Vorlegung eines Arztzeugnisses, gemeinsam nach akzeptablen Lösungen gesucht.
  • Der Nachweis einer persönlichen Privathaftpflichtversicherung ab Start des Lehrganges bzw. eines Workhops ist obligatorisch. Unfall-, Kranken- und Sachversicherung der persönlichen Ausrüstung sind Sache der Kursteilnehmer/-innen. Für eventuelle Sach- oder Personenschäden kann die cap fotoschule nicht haftbar gemacht werden.
  • Die erhaltenen cap-Schulunterlagen und die auf den cap-Webseiten publizierten Arbeiten und Unterlagen unterliegen dem Copyright-Schutz und dürfen weder kopiert noch gedruckt oder elektronisch verbreitet werden.
  • Die Kursteilnehmer/-innen räumen der cap fotoschule das Recht ein, die im Rahmen des jeweiligen Lehrganges entstandenen Bild- und Tonaufnahmen für Schulzwecke, Social Media, Webseite, Messeauftritte und Eigenwerbung der cap fotoschule zu verwenden. Das beinhaltet auch die Nutzung von Aufnahmen, auf denen er/sie dargestellt wird.
  • Die Lehrgangskosten können einmalig oder in mehreren Raten im Voraus beglichen werden. Sie sind jeweils binnen 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
  • Wir setzen ein regelmässiges und konstruktives Teilnehmen an den Workshops voraus. Um das cap-Diplom bzw. das cap-Zertifikat zu erhalten, wird eine Präsenzzeit von mindestens 80% des Kurses verlangt. Werden gestellte Aufgaben eines Kursmoduls nach der Lauffrist von jeweils sechs Wochen ab Erhalt der Unterlagen/Aufgabe eingereicht, so erfolgt keine Beurteilung mehr.

Der Gerichtsstand ist Zürich/Schweiz.

Zürich, 21. Oktober 2019
 

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